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Nachlasspflege

Wenn ein Mensch stirbt, ist das immer ein sehr emotionales Ereignis für die Hinterbliebenen. In die Trauer mischen sich dann aber auch Fragen wie: Gibt es ein Testament? Sind alle Erben bekannt? Gibt es eine Erbengemeinschaft? Gibt es Erben im Ausland? Oder kommt es sogar zu einem Interessenskonflikt zwischen den Hinterbliebenen?

Erst wenn die verwandtschaftlichen Verhältnisse geklärt sind, kann das Nachlassgericht einen Erbschein erstellen und der Nachlass kann abgewickelt werden. Als gerichtlich bestellter Nachlasspfleger übernehme ich auch die wirtschaftliche Abwicklung und Sicherung des Nachlasses.

 

Aufgaben

Die Aufgaben eines gerichtlich bestellten Nachlasspflegers sind heutzutage vielseitig.

Laut § 1922 BGB geht mit dem Tod eines Menschen sein Vermögen auf eine oder mehrere Personen über. Immer öfter kommt es jedoch vor, dass ein Mensch stirbt und die Erben nicht bekannt sind.

Der Nachlasspfleger, der vom Gericht bestellt wird, hat dann die Aufgabe die unbekannten Erben zu ermitteln und trägt die Fürsorge für den Nachlass. Hat der Erblasser zudem kein Testament hinterlassen, bzw. sind weitere Verwandtschaftsverhältnisse unbekannt, müssen diese ermittelt werden.

 

Erbenermittlung

Unter der Erbenermittlung versteht man die Suche nach Verwandten des Erblassers, die aufgrund gesetzlicher Erbfolge als Erben in Frage kommen. Dabei kommt es vor, dass es keine direkten Nachkommen - die Kinder - gibt. Diese sind gesetzliche Erben erster Ordnung. Wenn auch die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (gesetzliche Erben zweiter Ordnung) bereits verstorben sind, geht es eine weitere Generation zurück zu den Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlingen (gesetzliche Erben dritter Ordnung) um dort Verwandte zu finden. Auch nach weiteren vorangegangenen Generationen (gesetzliche Erben vierter Ordnung und auch gesetzliche Erben fernerer Ordnungen) muss geforscht werden, wenn vorher keine noch lebenden Verwandten vorhanden sind.

Dabei ähnelt die Arbeit des Nachlasspflegers manchmal sogar der Arbeit eines Detektives. Um den oder die Erben zu finden, muss er sich manchmal auch ungewöhnlicher Mittel bedienen:

  • Alte Archive
  • Kirchliche Archive (die teilweise bis in das Mittelalter zurückreichen)
  • Alte Telefon- und Einwohnerbücher
  • Schiffspassagierlisten von Auswanderern
  • Die Suche nach Verwandten aus den ehemaligen deutschen Wohngebieten...

Dies sind nur einige Beispiele der Erbenermittlungsmöglichkeiten des Nachlasspflegers.

 

Erbschein

Durch die Bereitstellung von Personenstandsurkunden (z.B. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden,...) der in Frage kommenden Erben erbringt der Nachlasspfleger den Nachweis der Verwandtschaftsverhältnisse zum Verstorbenen und hilft damit dem Nachlassgericht bei der Erteilung des Erbscheins. Der Erbschein ist in Deutschland ein amtliches Dokument, das feststellt, wer Erbe ist und wie groß der Erbteil ist. Die Erteilung eines Erbscheins setzt allerdings die Annahme der Erbschaft voraus.

Das Nachlassgericht stellt einen Erbschein nur aus, wenn er beantragt wird. Nicht immer ist ein Erbschein nötig. Gibt es z.B. ein öffentliches oder privates Testament und ein gerichtliches Eröffnungsprotokoll, braucht man meistens keinen Erbschein.

 

Weitere Aufgaben und Formalitäten

Bis der oder die Erben ermittelt sind, müssen weitere Aufgaben und Formalitäten erledigt werden:

  • Die Bestattung des verstorbenen Menschen.
  • Die Verwaltung seiner Eigentumsimmobilie oder die Räumung seiner Mietwohnung.
  • Erbschaftssteuerliche Angelegenheiten.
  • Die Sicherstellung und Erhaltung des zu vererbenden Vermögens (Nachlassverwaltung).
  • Auch die Abwicklung sogenannter "massearmer" oder "masseloser" Nachlässe, bei denen es kaum oder keinen Nachlass zu verteilen gibt.

 

Netzwerk

Damit wir den Nachlassgerichten optimal zuarbeiten können, pflegen wir ein Netzwerk mit Anwälten und Steuerberatern und sind Mitglied unter anderem beim Bund Deutscher Nachlasspfleger e.V. (BDN), sowie der Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV)